Spenden
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die IGA bei ihrer vielfältigen Arbeit
- Hilfestellung für Betroffene und ihre Eltern,
- Verbreitung des aktuellen Wissensstandes über AMC bei allen Betroffenen und bei allen für die Behandlung zuständigen medizinischen und sozialen Einrichtungen,
- Familientagungen, Konferenzen, Seminare aller Betroffenen zum Informations- und Erfahrungsaustausch
Bankverbindungen
Deutschland
Konto-Nr. 610 429 094
BLZ 733 500 00 – Sparkasse Allgäu
IBAN Nr.: DE24733500000610429094
Swift-Code/BIC: BYLADEM1ALG
Schweiz
Ausschließlich für unsere Mitglieder aus der Schweiz steht auch folgende Bankverbindung zur Verfügung:
Postkonto 50-71617-5 Aarau
Spendenbescheinigung
Der derzeit gültige Freistellungsbescheid zur Körperschafts- und Gewerbesteuer für die Jahre 2008 bis 2010 des Finanzamts Düren vom 05.07.2011 lautet:
Die Körperschaftist nach § 5 Absatz 1 KStG von der Körperschaftsteuer befreit, weil sie
ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. [...] Die Körperschaft fördert mildtätige Zwecke. [...] Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Die IGA bestätigt, dass sie den ihr zugewendeten Betrag zu satzungsmäßigen Zwecken im Sinne von § 10 b (1) EStG und § 9 Nr. 3 KStG verwendet.
Bis zu einem Betrag von 100,00 Euro gilt der Einzahlungs- bzw. Überweisungsbeleg als Spendenbescheinigung.
Bei Spenden über 100,00 Euro wird von den Finanzämtern eine gesonderte Bestätigung verlangt. Sie erhalten diese von uns unaufgefordert im Laufe des Jahres zugesandt.