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Spendenbescheinigung

Der derzeit gültige Freistellungsbescheid zur Körperschafts- und Gewerbesteuer für die Jahre 2005 bis 2007 des Finanzamts Düren vom 18.08.2008 lautet:
Die Körperschaft unterhält keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Sie ist nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.

Die IGA bestätigt, dass sie den ihr zugewendeten Betrag zu satzungsmäßigen Zwecken im Sinne von § 10 b (1) EStG und § 9 Nr. 3 KStG verwendet.

Bis zu einem Betrag von 100,00 Euro gilt der Einzahlungs- bzw. Überweisungsbeleg als Spendenbescheinigung.
Bei Spenden über 100,00 Euro wird von den Finanzämtern eine gesonderte Bestätigung verlangt. Sie erhalten diese von uns unaufgefordert im Laufe des Jahres zugesandt.

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