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Merkblatt Telefongebührenermäßigung
Personen, die
- von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von der Rundfunkgebührenpflicht befreit wurden oder
- Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhalten oder
- blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 % sind
erhalten bei der Deutschen Telekom nach Auftrag den so genannten Sozialtarif.
Die Höhe dieser freiwilligen sozialen Vergünstigung betragen für a) und b) 6,94 Euro netto und für c) 8,72 Euro netto pro Monat.
Das Auftragsformular ist direkt bei der Telekom zu erhalten. Dem Auftrag ist der Befreiungsbescheid der GEZ, der BAföG-Bescheid oder der Schwerbehindertenausweis beizufügen.
Speziell bei AMC:
Sofern bei AMC die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ausgesprochen wurde, kann der Auftrag für den Sozialtarif erteilt werden.
Die weiteren Voraussetzungen können natürlich auch bei AMC-Betroffenen zu einer Berechtigung für den Sozialtarif führen.
Weitere Infos finden sich auf der Website der Telekom unter www.telekom.de (externer Link).
Stand: August 2006
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