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Aktuelles

Einladung zur Jahreshauptversammlung in Möhnesee-Günne

Liebe IGA-Mitglieder,

der Vorstand lädt Sie zur im zweijährigen Turnus stattfindenden Mitgliederversammlung ein, welche in Verbindung mit der 11. Familientagung durchgeführt wird. Sie findet statt

am: Samstag, 23. Mai 2009 um 16:30 Uhr
im: Heinrich Lübke Haus
Zur Hude 9
D 59519 Möhnesee-Günne

Tagesordnungspunkte:

  1. Begrüßung der Teilnehmer
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Anträge zur Tagesordnung
  4. Rechenschaftsbericht des Vorstands
  5. Kassenbericht
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Wahl eines Versammlungs- und Wahlleiters
  8. Entlastung des Vorstands
  9. Neuwahlen des
    1. a. Vorstand mit Beisitzern
    2. Kassenprüfer
    3. Jugendsprecher
  10. Sonstiges

Anträge zur Tagesordnung können schriftlich bis zum 08.05.2009 eingereicht werden.

Im Tagungsprogramm möchte ich auf die Änderung der Zeiten von Prof. Judith Hall und Dr. Sean Nader hinweisen!

Freundliche Grüße

Frank Große Heckmann
1. Vorsitzender


Wer kontrolliert den Medizinischen Dienst der Krankenkassen?

Diana Voigt hat beim Deutschen Bundestag eine Petition (externer Link) eingereicht, die dafür sorgen soll, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen (externer Link) (MDK) durch die Schaffung einer Aufsichtsbehörde einer stärkeren Kontrolle unterworfen wird. Ihrem krebskranken Sohn im Alter von 9 Jahren wurde eine spezielle Therapie auf Grund eines Gutachtens des MDK Sachsen verweigert.

Der MDK hat die zentrale Aufgabe, die Kranken- und Pflegekassen bei sozialmedizinischen Fragestellungen zu beraten und Gutachten zu erstellen. Er kommt immer dann zu Einsatz, wenn die Kranken- oder Pflegekassen über die Gewährung von wichtigen Leistungen zu entscheiden haben. Dazu gehört unter anderem die wichtige Feststellung der Pflegebedürftigkeit, die zur Eingruppierung in eine der drei Pflegestufen führt. Aber auch bei der Gewährung von Hilfsmittel wird der MDK regelmäßig zur Begutachtung herangezogen.

Die Begutachtung durch den MDK erfolgt nach einheitlichen Richtlinien, die durch das Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden. Genau diese Richtlinien werden nach der Auffassung von Diana Voigt häufig mißachtet, da eine unabhängige Kontrolle nicht gegeben ist. Die Landessozialministerien, die dafür zuständig wären, kommen nach der Meinung von Diana Voigt ihrer Aufgabe nicht ausreichend nach. „Die MDK's kontrollieren sich gerade im sensiblem Punkt der Gutachtenerstellung vollständig alleine”, schreibt sie in ihrer Petition.

Die Petition kann noch bis zum 8. Mai 2009 auf den Seiten des Deutschen Bundestags öffentlich diskutiert und mitgezeichnet werden:
https://epetitionen.bundestag.de/?action=petition;sa=details;petition=3053 (externer Link)


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