Aktuelles
Messe Orthopädie und Reha-Technik in Leipzig

Für die IGA in Leipzig: Sindy und Dieter Haberkorn, Iris Pakulat und Katharina Engel
Am Samstag, dem Publikumstag der Messe, war auch die IGA durch Kartharina Engel mit ihrer Mutter Iris Pakulat sowie Sindy Haberkorn mit ihrem Vater Dieter Haberkorn mit einem Stand vertreten. Es ergaben sich einige interessante Gespräche mit Ergotherapeuten und Lehrern führen, die sich über Arthrogryposis informierten, über die sie – wie es so oft ist – noch nie etwas gehört hatten.
Diese Messe in Leipzig bietet der IGA, neben der „Miteinander leben” in Berlin, eine weitere Möglichkeit, sich im ostdeutschen Raum zu präsentieren.
Tag der Begegnung in Xanten
Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung bei diversen Sportarten,
Offizielles Plakat des Tags der Begegnungen
Der LVR veranstaltet bereits zum elften Mal den „Tag der Begegnung”, Deutschlands größtes Familienfest für Menschen mit und ohne Behinderung. Nie war die Zahl und Vielfalt der Aussteller und aktiven Teilnehmer so groß, wie in diesem Jahr. Mehr als 210 Aussteller aus dem Bereich Sport, Kunst, Unterhaltung und Information unterhalten die Besucher von 11 bis 18 Uhr mit einem nicht abreißenden, attraktiven Programm.
Auch die IGA ist in diesem Jahr wieder dabei und zu finden an Stand 113.
Durch die sportlichen Höhepunkte 2008 – Fußball-EM in Österreich/Schweiz, Olympische und Paralympische Spiele in Peking – steht der Sport an diesem Tag im Mittelpunkt. Gemeinsam mit dem Deutschen Behindertensportverband (DBS) und dem Behindertensportverband NRW (BSNW) präsentiert sich der Sport in all seiner Vielfalt.
Prominente Sportlerinnen und Sportler mit und ohne Behinderung unterstützen als Botschafter diesen Tag. Unter ihnen Horst Eckel, Fußball-Weltmeister von 1954.
Auch musikalisch ist einiges geboten. Unter anderem treten im Amphitheater Purple Schulz und die Originalbesetzung des erfolgreichen Queen-Musicals „We will rock you” auf.
Der Tag der Begegnung steht unter der Schirmherrschaft von Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Der Eintritt ist zum Tag der Begegnung ist frei! Weitere Informationen gibt es im Internet unter http://www.tag-der-begegnung.lvr.de/ (externer Link) oder am Info-Telefon 02234 9921555.
Hilfsmittelversorgung vor und nach der Reform
Eine Information der BAG SelbsthilfeHinweise zur Hilfsmittelversorgung vor und nach dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
Vor der Reform - Bis zum 31. März 2007
Freie Wahl des Leistungserbringers
Gesetzlich Krankenversicherte konnten bisher frei entscheiden, welcher zugelassene Leistungserbringer sie mit Hilfsmitteln versorgt.Jeder Leistungserbringer, der Menschen mit Hilfsmitteln beliefern wollte, verfügten über ein Zulassung bei den Krankenkassen. Dies betrifft z. B. alle Homecare-Unternehmen, Sanitätshäuser und Apotheken.
Situation nach der Reform – ab 1. April 2007
Eingeschränkte freie Wahl – Übergangsphase bis zum 31.Dezember 2008
Gesetzlich Krankenversicherte können nur noch zwischen den „alten” Zulassungsinhabern und Vertragspartnern ihrer Krankenkasse wählen. Ihr Patientenwahlrecht bleibt übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2008 erhalten.
Wie wird ein Leistungserbringer zum Vertragspartner Ihrer Krankenkasse? Die Leistungserbringer schließen Verträge mit Ihrer Krankenkasse entweder durch vorherige Ausschreibung (§ 127 Absatz 1 SGB V) oder durch Vertragsverhandlungen (§ 127 Absatz 2 SGB V.
Achtung bei Ausschreibungen kann das eingeschränkte Wahlrecht wegfallen, es sei denn Sie machen ein berechtigtes Interesse gegenüber ihrer Krankenkasse geltend.
Hat die Krankenkasse ihren Vertragspartner durch Ausschreibungen ermittelt, soll die Versorgung mit Hilfsmitteln nur durch den Ausschreibungsgewinner erfolgen. Ein Wahlrecht ist grundsätzlich nicht mehr vorgesehen. Unklar ist, ob die Leistungserbringer mit einer „alten” Zulassung bis zum 31.12.2008 auch bei einer durchgeführten Ausschreibung den Patienten noch versorgen dürfen. Eine endgültige Klärung dieser Rechtsfrage kann nur durch die Sozialgerichte erfolgen.
Beachte: Sofern ein berechtigtes Interesse des Versicherten an der Wahl seines Leistungserbringers besteht, kann auch bei Ausschreibungen ein Wahlrecht ausgeübt werden.
Berechtigtes Interesse:
Ein berechtigtes Interesse besteht beispielsweise wenn folgendes vorliegt:
- Entscheidung für eine aufwendigere Versorgung bzw. ein höherwertigeres Produkt
- Ersatzbeschaffung eines baugleichen Hilfsmittels
- Versorgung aus einer Hand bei einer Vielzahl von Hilfsmitteln
- fehlendes Vertrauensverhältnis zum Vertragspartner der Krankenkasse
Situation ab 1. Januar 2009
Eingeschränkte Freie Wahl des Leistungserbringers
Der gesetzlich Krankenversicherte kann nur noch zwischen den Vertragspartnern seiner Krankenkasse auswählen. Hat also Ihr bisheriger Leistungserbringer bis zum 01.01.2009 keinen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse abgeschlossen, kann er Sie dann nicht mehr versorgen.Die Vertragspartner werden Ihnen durch die Krankenkasse benannt. Lediglich bei einer durchgeführten Ausschreibung besteht weiterhin die Möglichkeit bei Nachweis eines berechtigten Interesses gegenüber Ihrer Krankenkasse einen anderen Leistungserbringer zu wählen.
Achtung: Wenn Sie einen anderen Leistungserbringer wählen, sind gegebenenfalls entstehende Mehrkosten von Ihnen selbst zu tragen. Besprechen Sie im Vorfeld mit dem von Ihnen gewünschten Leistungserbringer, ob und welche Mehrkosten entstehen. Eine Anrechnung auf die Belastungsgrenze bei gesetzlichen Zuzahlungen ist nicht möglich.
Informationspflicht der Krankenkasse (§ 127 Absatz 5 SGB V)
Die Krankenkasse ist verpflichtet, Sie über ihre Vertragspartner sowie über die wesentlichen Inhalte der abgeschlossenen Verträge zu informieren. Dies hilft Ihnen, die Produkte und die angebotenen Dienstleistungen zu vergleichen.
Was kann ich tun, wenn ich mit der Hilfsmittelversorgung/-betreuung unzufrieden bin?
Bitte teilen Sie Mängel und Kritikpunkte bei der Hilfsmittelversorgung Ihrer Krankenkasse schriftlich mit und bitten Sie die Krankenkasse, diese zu beheben. Sollten Sie dennoch unzufrieden mit Ihrer Versorgung bleiben, können Sie Ihren Anspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse mit einem offiziellen, zwingend schriftlich durchzuführenden Widerspruch geltend machen. Sollte dem Widerspruch nicht abgeholfen werden, besteht die Möglichkeit der Klage beim Sozialgericht. Das Verfahren vor den Sozialgerichten ist in der Regel kostenfrei, Gerichtsgebühren fallen nicht an. Es ist auch keine anwaltliche Vertretung notwendig. Jeder, der betroffen ist, kann selbst Klage einreichen und vor Gericht vortragen.
Abgesehen von den Rechtsmitteln haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln. Der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist unabhängig von Ihrem gesundheitlichen Zustand möglich. Ein Wechsel der Krankenkasse ist bei mindestens 18-monatiger bestehender Mitgliedschaft jederzeit zum Ende des übernächsten Kalendermonats möglich. Sofern die formellen Voraussetzungen für einen Wechsel erfüllt sind, ist die neu ausgewählte Krankenkasse zur Aufnahme des neuen Mitglieds verpflichtet.
Ansprechpartner:
BAG Selbsthilfe
Dr. Martin Danner
Kirchfeldstraße 149
40215 Düsseldorf
Tel. 0211/31006-46
E-Mail: martin.danner@bag-selbsthilfe.de
Tag der Selbsthilfegruppen in Lüchow

Für die IGA vor Ort in Lüchow
Bericht von Kirstin Kindermann
Die Selbsthilfegruppe der Hörgeschädigten kam aufgrund ihres einjährigen Bestehens am Anfang dieses Jahres auf die Idee, einen Tag der Selbsthilfegruppen zu veranstalten. Sie machen einen Ausruf in der Zeitung, wer daran teilhaben möchte, sollte sich bei ihnen melden.Da meldete ich mich für unsere IGA an.
Frank Große Heckmann war auch sehr begeistert von dieser Idee und ließ mir über Katrin Bertz umfangreiches Infomaterial zuschicken.
So war ich für diesen Tag gut ausgestattet.
Samstag der 26. April war ein wunderschöner sonniger Tag. Da fand von 10 bis 13 Uhr der Tag der Selbsthilfegruppen vor dem Kaufhaus Hettig in Lüchow statt. Zwölf Selbsthilfegruppen, darunter auch wir mit der IGA, stellten sich jeweils in einem themenbezogenen Pavillon vor. Hier konnten Interessierte, Betroffene und Angehörige Informationen über die Erkrankungen bekommen.
Daneben gab es noch spezielle Angebote, wie beispielsweise den kostenlosen Hörtest im Pavillon der SHG für Hörgeschädigte und CI-Träger, einen Stand der Firma Wendland Medicare mit Vorführung von elektrischen Reha-Mobilen, oder die Firma Mediline, die unter anderem ihre Aromatherapien vorstellte.
„Uns von den Selbsthilfegruppen ist es wichtig, unsere Erkrankungen in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und die Hemmschwellen für eine Mitgliedschaft abzubauen.
Selbsthilfegruppen sind wichtig für Betroffene und Angehörige, denn nicht alle Erfahrungen, besonders die schlechten, müssen selbst gemacht werden. Hier helfen die SHG mit Rat und Tat.” So sagte es eine der Initiatoren der Zeitung.
Für das leibliche Wohl sorgte ein Bratwurststand, der von einigen von uns selbst organisiert wurde.
An unserem IGA Stand waren viele die erst einmal fragten, was ist denn das, habe ich noch nie gehört. Aber das erlebt ihr ja alle auch immer wieder. Schön war es, dass sich auch zwei Ergotherapeutinnen bei uns informiert haben.
Es gab viele Interessierte auch vom hiesigen Jugendamt, Krankenkasse und Privatleute. Zum Bekanntmachen in unserem Landkreis hat sich der Tag wirklich gelohnt.
Im Herbst dieses Jahres findet in Dannenberg im Rahmen von Gesundheitstagen auch ein Tag der alternativen Medizin statt. Da wollen wir uns von den Selbsthilfegruppen auch wieder präsentieren.
Mittendrin statt außen vor

Frank Große Heckmann und Manuela Wettels am IGA-Stand
Selbsthilfe auf der Landesgartenschau in Bad Rappenau
Mit über 280 Veranstaltungen finden in Baden-Württemberg eine Woche lang die landesweiten Tage der Menschen mit Behinderungen statt. „Das Leben behinderter Menschen in den Alltag rücken und erlebbar machen”, beschreibt Dieter Hillebrand, Behindertenbeauftragter der Landesregierung, als Initiator das Ziel der Aktionswoche.
Flagge der Landesgartenschau

„Straße der Selbsthilfe” auf der Landesgartenschau
Neben den Grußworten spielten auf der Bühne die Blinden Musiker München (externer Link) auf, und es gab unter anderem Demonstrationen im Rolli-Tanz sowie im Rolli-Fechten.
Die IGA war als eine der insgesamt 23 Einzelorganisationen an diesem Tag mit einem eigenen Stand vor Ort. Bei strahlendem Sonnenschein hatten Frank Große Heckmann, Manuela und Heribert Wettels beste Chancen auf den ersten Sonnenbrand des Jahres.
Auf den Seiten des Landessozialministeriums finden sich weitere Informationen zu „Mittendrin statt außen vor” (externer Link), den Tagen der Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg.
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