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Gesetz zur „Sozialen Teilhabe” gefordert
Das Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e. V. (ForseA) und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. (ISL) fordern in einer gemeinsamen Erklärung ein Gesetz zur „Sozialen Teilhabe”.
Zur Begründung führt das Aktionsbündnis an, die Bundesrepublik Deutschland habe sich mit der Ratifizierung UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet, die freie Wahl des Aufenthaltsortes und ein Leben in der Gemeinde zu garantieren, Maßnahmen zur Vermeidung von Aussonderung zu ergreifen und Ansprüche auf die erforderliche persönliche Assistenz vorzusehen.
Damit das Unterstützungssystem für Menschen mit Behinderung diesem Anspruch gerecht werde, sei eine Neuausrichtung der Eingliederungshilfe erforderlich Zu diesem Ergebnis kam auch die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder (ASMK).
Das Aktionsbündnis aus ForseA und ISL fordert daher nun die Schaffung eines umfassenden Anspruchs auf „Soziale Teilhabe”, der die gegenwärtigen verstreuten Ansprüche auf Eingliederungshilfe, Pflege und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zusammenfasst und dabei zunächst die ambulanten Leistungen umfasst.
Das Gesetz muss nach Auffassung des Aktionsbündnisses folgende Anforderungen erfüllen:
- Die Leistungen müssen einkommens- und vermögensunabhängig erbracht werden.
- Soziale Teilhabe muss bedarfsgerecht erbracht werden.
- Keine Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechtes.
Es soll dabei folgende Leistungen umfassen:
- Umfassender Anspruch auf „Persönliche Assistenz”
- Ein nach nachvollziehbaren Kriterien gestaffeltes Teilhabegeld.
- Umfassende Regelungen zur Schaffung von barrierefreiem Wohnraum.
Weitere Informationen zur Kampagne sowie zur Möglichkeit sich in Unterstützerlisten einzutragen finden sich auf der Website des ForseA (externer Link).
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