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Aktuelles

Wer kontrolliert den Medizinischen Dienst der Krankenkassen?

Diana Voigt hat beim Deutschen Bundestag eine Petition (externer Link) eingereicht, die dafür sorgen soll, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen (externer Link) (MDK) durch die Schaffung einer Aufsichtsbehörde einer stärkeren Kontrolle unterworfen wird. Ihrem krebskranken Sohn im Alter von 9 Jahren wurde eine spezielle Therapie auf Grund eines Gutachtens des MDK Sachsen verweigert.

Der MDK hat die zentrale Aufgabe, die Kranken- und Pflegekassen bei sozialmedizinischen Fragestellungen zu beraten und Gutachten zu erstellen. Er kommt immer dann zu Einsatz, wenn die Kranken- oder Pflegekassen über die Gewährung von wichtigen Leistungen zu entscheiden haben. Dazu gehört unter anderem die wichtige Feststellung der Pflegebedürftigkeit, die zur Eingruppierung in eine der drei Pflegestufen führt. Aber auch bei der Gewährung von Hilfsmittel wird der MDK regelmäßig zur Begutachtung herangezogen.

Die Begutachtung durch den MDK erfolgt nach einheitlichen Richtlinien, die durch das Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden. Genau diese Richtlinien werden nach der Auffassung von Diana Voigt häufig mißachtet, da eine unabhängige Kontrolle nicht gegeben ist. Die Landessozialministerien, die dafür zuständig wären, kommen nach der Meinung von Diana Voigt ihrer Aufgabe nicht ausreichend nach. „Die MDK's kontrollieren sich gerade im sensiblem Punkt der Gutachtenerstellung vollständig alleine”, schreibt sie in ihrer Petition.

Die Petition kann noch bis zum 8. Mai 2009 auf den Seiten des Deutschen Bundestags öffentlich diskutiert und mitgezeichnet werden:
https://epetitionen.bundestag.de/?action=petition;sa=details;petition=3053 (externer Link)