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Aktuelles

Nachzahlung bei befristeten Renten wegen Erwerbsminderung möglich

Der Sozialverband VdK rät einen Überpüfungsantrag zu stellen

Wer eine befristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Zeitrente) aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen hat, die vor Mai 2007 verlängert wurde, könnte eventuell einen Anspruch auf eine Rentennachzahlung (und eventuell auch eine erhöhte Dauerrente) haben. Darauf weist der Sozialverband VdK hin.

Eine Chance auf Nachzahlung haben all diejenigen, die bis 30.4.2007 eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezogen haben, die mindestens einmal verlängert wurde, auch wenn diese inzwischen als Dauerrente oder als umgewandelte Altersrente gezahlt wird.

Weitere Informationen sind zu finden beim Sozialverband VdK (externer Link)

Alle Mitglieder der IGA sind über eine Verbandsmitgliedschaft ebenfalls Mitglieder des Sozialverbands VdK und können dessen Beratung kostenlos in Anspruch nehmen. Beratungsstellen des VdK finden sich in vielen Städten. Nähere Auskunft geben die VdK Ortsverbände.