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Aktuelles

Pflege und Hilfe in Eigenregie - das Persönliche Budget

Selbstbestimmtes Leben: Persönliches Budget
Schon seit sechs Jahren gibt es die Leistungsform des Persönlichen Budgets im Neunten Sozialgesetzbuch, doch erst jetzt besteht darauf auch ein Rechtsanspruch.
Ab dem 1. Januar 2008 wird aus dem Persönlichen Budget eine Regelleistung, die behinderte Menschen beantragen können. Damit werden behinderte Menschen zu Budgetnehmerinnen und -nehmer, die den „Einkauf” der Leistungen eigenverantwortlich, selbständig und selbstbestimmt regeln können; sie werden Käufer, Kunden oder Arbeitgeber. Als Experten in eigener Sache entscheiden sie so selbst, welche Hilfen für sie am besten sind und welcher Dienst und welche Person zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt eine Leistung erbringen soll.

Weitere Informationen zum Persönlichen Budget finden sich im kommenden IGA-Boten, auf den Informationsseiten der Bundesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen externer Link Budget-Tour und externer Link SGB IX umsetzen, im externer Link Familienratgeber der Aktion Mensch oder in der externer Link Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.